Schutzkonzept

GEMEINSAMER AUFTRAG IM SINNE DER ACHTSAMKEIT

Gewalt kann in allen Arten von zwischenmenschlichen Beziehungen auftreten, sei es in einer Institution oder ihrem Umfeld, und kann in verschiedenen Formen und Situationen des Lebens auftreten. Sie kann körperlich, psychisch, sexuell oder strukturell sein. Das Potenzial für Gewalt kann in einer Einrichtung auf verschiedenen Ebenen des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit entstehen. Unser Konzept zielt darauf ab, Kinder und Mitarbeiter vor Gewalt zu schützen. Die Grundsätze, die im Folgenden beschrieben werden, gelten für alle Formen von Gewaltanwendung und die entsprechenden Handlungsschritte hängen davon ab, wer gegen wen Gewalt ausübt.

Als zentraler Baustein ist die Achtsamkeit im Umgang miteinander für alle Beteiligten in unserer Einrichtung von entscheidender Bedeutung. Sie bildet die Grundlage für eine hohe Lebens- und Arbeitsqualität sowohl für die anvertrauten Menschen als auch für die tätigen Personen. Zusätzlich sind klare Zuständigkeiten, eine konstruktive Fehlerkultur und eindeutige Verfahrensregeln weitere wichtige Voraussetzungen dafür.

Im Konzept zum Schutz vor Gewalt werden die Anforderungen, Verfahren und Grundlagen beschrieben, die sicherstellen, dass die Kinder und Mitarbeiter unserer Einrichtung vor Gewalt, Übergriffen und schädlichem Verhalten geschützt werden. Es legt fest, wie angemessen auf gewaltbezogene Vorfälle und Situationen reagiert wird, die das Wohl der Kinder gefährden könnten.

Das (Gewalt-)Schutzkonzept ist ein wichtiger Bestandteil zum Erhalt der Betriebserlaubnis.
Seit 2021 gesetzlich fixiert im §45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII.

„Zur Sicherung der Rechte und auch des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung muss auch gewährleistet sein, dass der Träger der Einrichtung ein Gewaltschutzkonzept entwickelt, anwendet und regelmäßig überprüft. Die nach Absatz 3 Nummer 1 vorzulegende Konzeption der Einrichtung muss damit ein Konzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt umfassen, das insbesondere auf Zweck, Aufgabenspektrum, fachliches Profil, Größe, Räumlichkeiten und Ausstattung der jeweiligen Einrichtung ausgerichtet ist und darauf bezogene und abgestimmte Standards und Maßnahmen zum Gewaltschutz ausweist. Es muss weiterhin vorgesehen sein, dass dieses Konzept regelmäßig auf seine Passgenauigkeit und Wirksamkeit hin überprüft wird. Damit wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung gestärkt.“ (Bundestag Drs. 19/26107, S.98)

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